AGB

1. Allgemeines

§ 1.1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte von itudo IT-Services. Dies gilt auch dann, wenn itudo IT-Services den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn itudo IT-Services nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

§1.2 Vertragsabschluß

Angebote sind – auch bezüglich Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch itudo IT-Services.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn itudo IT-Services sie schriftlich bestätigt.

§1.3 Preise, Preisänderungen

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgezeichnet, als Endpreise.

§1.4 Zahlung

Zahlungen können nur unmittelbar an itudo IT-Services oder auf ein von ihr angegebenes Bankkonto erfolgen.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich itudo IT-Services ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist itudo IT-Services berechtigt, Verzugszinsen von 6 (sechs) Prozent p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall itudo IT-Services einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt itudo IT-Services vorbehalten.

§1.5 Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass itudo IT-Services in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenene Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt.

Soweit sich itudo IT-Services Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist itudo IT-Services berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

itudo IT-Services steht dafür ein, dass alle Personen, die von itudo IT-Services mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

Kundenspezifische Daten, die itudo IT-Services bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

Ergänzend dazu gelten die Datenschutzbestimmungen, welche hier zu finden sind.

2. PC-Service, Verkauf von Hard- und Software

§2.1 Fristen

Sofern und soweit itudo IT-Services die Ware oder Teile davon von Dritten bezieht, steht die Leistungserbringung von itudo IT-Services unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch itudo IT-Services verschuldet. Wird – ohne Verschulden von itudo IT-Services – nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist itudo IT-Services berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Einhaltung von Leistungserbringungsterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.

Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei itudo IT-Services ein. Kommt itudo IT-Services mit der Leistungserbingung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens zwei Wochen betragen.

Nach Ablauf einer bei Leistungserfüllungsverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat.

§2.2 Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, schriftlich unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu rügen.
Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt.

Unterläßt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne itudo IT-Services zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist itudo IT-Services nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet itudo IT-Services im selben Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die Leistung an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort erbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. Der Rücktritt vom Kauf wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Kommt itudo IT-Services einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.

Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24 (vierundzwanzig) Monaten seit Leistungserbringung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der nachgebesserten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.

Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler in der von itudo IT-Services erbrachten Leistung beruhen, kann itudo IT-Services eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluß, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggbers zerstört werden können. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.

Der Auftraggeber hat insbesondere vor Beginn der Arbeiten am PC eine Datensicherung durchzuführen, für Datenverlust oder Datenbeschädigung haftet in keiner Form der Dienstleister. Für durch Ausfall der Hard- oder Software entstandenen Schäden jeglicher Art, haftet nicht der Dienstleister. Der Auftraggeber stellt in diesen Fällen den Dienstleister von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei, falls dieser den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§2.3 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art- auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn itudo IT-Services oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch itudo IT-Services handelt oder wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

Bei Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.

In jedem Fall ist die Haftung von itudo IT-Services für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, dass diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den itudo IT-Services bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die itudo IT-Services gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.

Sämtliche Ersatzansprüche gegen itudo IT-Services gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Leistungserfüllung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

Soweit itudo IT-Services nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.

§2.4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die itudo IT-Services aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zustehen, behält sich itudo IT-Services das Eigentum an den Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware ohne Absprache mit itudo IT-Services nicht verfügen.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der itudo IT-Services hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist itudo IT-Services berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch itudo IT-Services liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – der Rücktritt vom Vertrag.

§2.5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen itudo IT-Services und Kunde gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Webdesign

§3.1 Vertragsgegenstand

itudo IT-Services gestaltet für den Kunden eine Internetpräsenz (Konzeption und grafische Gestaltung, sowie die programmiertechnische Umsetzung) nach seinen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat itudo IT-Services sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen eine Leistungsspezifikation vorgenommen und dem Kunden als Auftragsbestätigung überlassen.
Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.

§3.2 Entwicklungsphasen

itudo IT-Services erarbeitet zunächst ein Entwurfskonzept der Website, aus welchem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Kunden ersichtlich sind.

Nach Bestätigung des Entwurfkonzeptes durch den Kunden wird itudo IT-Services die Endversion erstellen.

Die Endversion wird optimiert auf folgende Browsertypen: Opera, Internet Explorer, Firefox

§3.3 Kurzbeschreibung der Website

Eine Kurzbeschreibung aller zu implentierenden Funktionen und Designvorgaben wird dem Vertrag angehängt. Der Kunde erhält eine Kopie davon. itudo IT-Services verpflichtet sich, die Website nach diesen Vorgaben zu gestalten.

§3.4 Webhosting

Zusätzlich zu den Kosten für die Erstellung der Website kommen die monatlichen Kosten für das Hosten der Website auf einem Server (dadurch ist die ständige Verfügbarkeit der Website im Internet gewährleistet). Weiteres wird im Vertrag geregelt 

§3.5 Inhalte

Der Kunde stellt die zu integrierenden Inhalte itudo IT-Services zur Verfügung, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Abweichendes vereinbart.

Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Kunden in elektronisch verwertbarer Form. itudo IT-Services teilt dem Kunden die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

Der Kunde wird der Webseite einen Titel sowie Schlüsselworte und Beschreibungen zuweisen, damit diese als Metatags berücksichtigt werden können.

itudo IT-Services ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert.

Sollte itudo IT-Services durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde itudo IT-Services von diesen frei.

§3.6 Rechteeinräumung

itudo IT-Services überträgt dem Kunden an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internetpräsenz ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

itudo IT-Services wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen.

itudo IT-Services kann auf der eigenen Webseite den Kunden in die Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internetpräsenz des Kunden verweisen.

§3.7 Abnahme

Nach Präsentation und Übergabe der Endversion wird der Kunde unverzüglich und schriftlich die Abnahme erklären. Sollte der Kunde sich an einer Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich schriftlich itudo IT-Services mitteilen.

§3.8 Honorar

Grundlage der Vergütung ist die in der dem Vertrag beiliegenden Kurzbeschreibung festgehaltene Leistungsbeschreibung.

Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sind nach Aufwand zu vergüten. Der Stundenlohn hierfür wird individuell vereinbart.

§3.9 Gewährleistung

itudo IT-Services gewährleistet, dass die Endfassung der Website zum Zeitpunkt der Abnahme keine Mängel aufweist. Die Endfassung liegt vor, wenn alle Stadien des Designs (evtl. mit mehreren Gesprächen mit dem Kunden, um die Website seinem Geschmack anpassen zu können) abgeschlossen sind. Es liegt also kein Mangel vor, wenn der Kunde während des Designvorgangs Verbesserungswünsche äußert.

Ein Mangel ist bis 7 Tage nach Abnahme zu monieren.

Ein Mangel liegt vor, wenn das vorliegende Ergebnis von jenem im Vertrag vereinbarten abweicht. Ist eine Verabredung für den bemängelten Teil nicht vorhanden, gilt alles als mangelfrei, was sich für die gewöhnliche Verwendung der bestellten Arbeit eignet. Ist das Ergebnis mangelhaft, gibt es für den Kunden zwei Möglichkeiten: Er kann Überarbeitung verlangen oder er kann das Honorar herabsetzen.

Nacherfüllung

Verlangt der Kunde Nacherfüllung, muss er itudo IT-Services schriftlich konkret mitteilen, welche Änderungen nötig sind. Die Zusatzkosten trägt itudo IT-Services.

Honorarminderung

Im Falle eines Mangels kann mit itudo IT-Services eine Honorarminderung vereinbart werden.

§3.10 Haftung

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der mögliche Schadensersatz beschränkt sich auf das fünffache des Auftragswertes.

§3.11 Fertigstellung

Das Entwurfskonzept wird dem Kunden bis zum im Vertrag vereinbarten Termin präsentiert. Dort wird ebenfalls der Termin für die endgültige Fertigstellung vereinbart. Kommt itudo IT-Services in Lieferverzug, ist zwingend eine Mahnung mit Nachfristsetzung seitens des Kunden notwendig notwendig (§ 286 BGB), bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.